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Kreditlimit

Bis hierher und nicht weiter


Als Limit wird ganz allgemein eine Obergrenze bezeichnet, die aus bestimmten Gründen nicht überschritten werden soll oder darf. In diesem Sinne ist das Kreditlimit eine Kreditobergrenze. Gemeint ist damit die Höchstsumme für den individuell zu vergebenden Kredit. Bei den Kreditinstituten ist es gängige Praxis, sowohl eine Kredituntergrenze als auch ein Kreditlimit für die Kreditgewährung vorzugeben. Diese Spanne von … bis ..... reicht vom unteren vierstelligen bis hin zum fünf- oder sechsstelligen Eurobetrag. Dafür ist auch ausschlaggebend, um welchen Kredit es sich handelt, ob er zweckgebunden oder zweckfrei ist, und ob beziehungsweise wie er besichert sowie abgesichert wird. Ein weiteres Kriterium für das Kreditlimit sind die internen Kreditvergaberichtlinien einer jeden Bank. Sie dienen dazu, das Kreditausfallrisiko auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, bestenfalls auf null. Dazu gehört das Kreditlimit für den Anschaffungskredit, für einen zweckfreien Verbraucherkredit, den zweckgebundenen Autokredit oder für die Immobilienfinanzierung zum Hausbau respektive zum Kauf einer Eigentumswohnung.


Wirtschaftliche Situation des Antragstellers – Entscheidendes Kriterium für das Kreditlimit


Mit der Kreditgewährung geht der Kreditgeber ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Je höher die Kreditsumme ist, umso höher ist das Kreditausfallrisiko. Ungeachtet dessen muss der Kredit von seiner Höhe her dem jeweiligen Zweck angemessen, er muss zu ihm passend sein. Für einen Wohnungsumzug inklusive dem Kauf von Mobiliar nebst einer Einbauküche kann das Kreditlimit auf einen niedrigen fünfstelligen Eurobetrag festgelegt sein, zum Beispiel auf 15.000 Euro. Anders muss das Kreditlimit angesetzt werden, wenn der Existenzgründer als Subunternehmer im Logistikbereich einen Transporter anschafft. Bei dieser Investition muss das Kreditlimit höher, und zwar durchaus im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich liegen. Auch ein gebrauchtes, guterhaltenes Fahrzeug kostet 20.000 bis 25.000 Euro. Und für die Finanzierung der eigenen vier Wände, sei es der Hausneubau oder ein Kauf der Eigentumswohnung, liegt das Kreditlimit schnell beim sechsstelligen Betrag. Ein Immobiliendarlehen von bis zu 300.000 Euro ist keine Seltenheit und erforderlich, um die Immobilie zu finanzieren. Das sind die Betrachtungsweisen des Kreditlimits aus Sicht der Notwendigkeit des Geldbedarfs. Dem gegenüber steht die Bonität des Kreditsuchenden. Sie ist seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, den benötigten oder gewünschten Kredit auch tatsächlich finanzieren, sprich zurückzahlen zu können. Das geschieht über die Kreditlaufzeit hinweg, also für mehrere Jahre oder Jahrzehnte aus dem laufenden Einkommen heraus.


Einkommen ist nicht gleich Einkommen


  • Was für den Zahlungsempfänger sein Einkommen ist, das ist für den Kreditgeber keineswegs immer ein „kreditwürdiges Einkommen“. Das liegt an der Art und der Höhe des Monatseinkommens. So sind Transferleistungen wie vom Jobcenter oder vom Sozialamt kein Einkommen als Grundlage für eine Kreditgewährung. Diese Zahlungen überschreiten in der Regel nicht die gesetzliche Pfändungsfreigrenze. Aus Sicht des Kreditinstitutes ist das jedoch die zwingende Voraussetzung für einen Kredit. Sollte es zu Zahlungsproblemen kommen, dann wird versucht, die Kreditrückzahlung inklusive der Kreditzinsen auf gerichtlichem Wege zu erzwingen. Möglichkeiten nach der ZPO, der Zivilprozessordnung sind dazu Pfändungen wie die Lohn- oder die Kontopfändung. Pfändbar ist jedoch nur und ausschließlich derjenige Einkommensanteil, der die Pfändungsfreigrenze überschreitet. Ist das nicht der Fall, gibt es nichts zu pfänden. Der ausgezahlte Kredit würde sich zu einem Minusgeschäft entwickeln. Das muss unter allen Umständen vermieden werden. Insofern wäre das Kreditlimit in einem solchen Fall gleich null.

  • Als kreditwürdiges Einkommen von der Einkommensart her gelten das Arbeits- sowie das Renteneinkommen. Hier bemisst sich das Kreditlimit ganz wesentlich nach der Einkommenshöhe und nach der Einkommenssicherheit. Für eine Kreditrückzahlung muss das Einkommen über Jahre hinweg sowohl von der Höhe als auch von der Sicherheit gewährleistet, bestenfalls garantiert sein. In der heutigen Zeit ist das nur noch bei der Berufsgruppe von Beamten bei Kommunen, bei Ländern sowie beim Bund der Fall, und dort auch nur bei den Beamten auf Lebenszeit. Der beste Arbeitsvertrag hilft nichts, wenn das Unternehmen insolvent geht, oder wenn es freundlich beziehungsweise feindlich übernommen wird. Für die aktuelle Bonitätsbewertung ist der Vertrag für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis die einzige, allerdings auch ausreichende Kreditsicherheit. Das Arbeitseinkommen muss die Pfändungsfreigrenze so deutlich übersteigen, dass aus dem nicht verplanten Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben genügend Geld übrigbleibt, um den Kredit, wie es genannt wird, zu bedienen.

  • Deutlich einfacher ist die Bewertung des Renteneinkommens. Gemeint ist damit in erster Linie die gesetzliche Altersrente. Sie tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitseinkommens. Die Rentenhöhe wird mit dem Rentenbescheid als einem „Verwaltungsakt“ des Rentenversicherungsträgers festgestellt. Der Rentner hat einen Rechtsanspruch auf seine Rente, den ihm niemand streitig machen oder streichen kann. Insofern ist der Rentner ein ebenso „sicherer Kreditkandidat“ wie der Beamte auf Lebenszeit, der anschließend zum Pensionär wird.


Kreditlimit macht gewünschten und finanzierbaren Kredit passend


Aus dieser Gemengelage heraus ergibt sich sowohl rechnerisch als auch sachlich das individuelle Kreditlimit für den einzelnen Kreditsuchenden. Auf der einen Seite steht sein Kreditwunsch oder auch die Kreditnotwendigkeit. Eins wie das andere muss machbar und finanzierbar sein. Darüber entscheidet die Kreditwürdigkeit mit der Einnahme- und Ausgabesituation, ergänzt um die persönlichen sowie die familiären Verhältnisse. Der Sammelbegriff für alles ist die wirtschaftliche Situation. Anhand dieser Zahlen, Daten und Fakten ergibt sich für den Kreditgeber, bis zu welchem Kreditlimit eine Kreditvergabe zumutbar und vertretbar ist. Mit dieser Entscheidung schützt er sich selbst, aber auch den Kreditnehmer. Dem ist mit einem überhöhten Kredit nicht geholfen, den er dauerhaft nicht zurückzahlen kann. Zwar freut er sich über den momentanen Geldsegen, doch das dicke Ende ist für den Kreditgeber als Fachmann absehbar und unvermeidbar. Das vom Kreditinstitut vorgegebene Kreditlimit zwingt den Kreditsuchenden oftmals dazu, seine Kreditvorstellung zu revidieren, sie sozusagen der Realität anzupassen. Beim Hausbau bedeutet das, sich von dem einen oder anderen Traum verabschieden zu müssen; und der Fahrzeughalter muss sich notgedrungen mit dem Mittelklassewagen anstelle des Komfortautos begnügen, oder aber mit einem dementsprechend finanzierbaren Gebrauchtwagen.

Im Übrigen muss das Kreditlimit keineswegs immer ausgeschöpft werden. Bei einem Rahmenkredit auf dem Girokonto ist der Kreditrahmen gleichbedeutend mit dem Kreditlimit. Der Kontoinhaber kann bedarfsweise seinen Kreditrahmen ausschöpfen, sprich bis ans Limit gehen. Ergibt sich diese Notwendigkeit nicht, dann verzichtet er darauf. Insofern ist der Begriff Kreditlimit gleichzusetzen mit der Formulierung „… bis zu …“ als einem Angebot, das angenommen werden kann, aber keineswegs muss.


Kreditlimit auf dem Girokonto


Der auf dem Girokonto vom kontoführenden Kreditinstitut eingeräumte Dispo-Kredit ist ebenfalls mit einem Kreditlimit versehen. Vergleichbar mit dem Rahmenkredit kann der Kontoinhaber den Dispo-Kredit bis ans Limit ausnutzen, er muss es aber nicht tun. Sofern ihm das eingeräumte Kreditlimit nicht ausreichend hoch erscheint, kann er eine Erhöhung beantragen. Die richtet sich ebenfalls und wiederum nach der Bonität, sprich der Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers.


Onlineantrag mit PostIdent oder mit VideoIdent


Voraussetzung für die Kreditaufnahme ist der Abschluss eines Kreditvertrages. Der Kreditgeber ist nach dem Kreditwesengesetz KWG dazu verpflichtet, die Identität seines Vertragspartners festzustellen. In der Bankfiliale vor Ort ist das denkbar einfach; der Kundenberater kopiert den Personalausweis oder den Reisepass zusammen mit dem Wohnsitznachweis des Antragstellers. In allen anderen Fällen findet kein persönlicher Kontakt zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer statt. Der Identitätsnachweis wird hier durch PostIdent oder durch VideoIdent geführt. Beim PostIdent-Verfahren wird anhand eines vom Kreditgeber zur Verfügung gestellten Formulars in einer Filiale der Deutschen Post AG die Identität des Antragstellers festgestellt. Er legt seine Personalunterlagen vor, deren Richtigkeit vom Mitarbeiter auf dem Vordruck bestätigt wird. Das dauert nur wenige Minuten und ist für den Kreditsuchenden kostenlos. Der ausgefüllte Vordruck wird unmittelbar von der Deutschen Post AG an das Kreditinstitut geschickt. Zu beachten ist, dass dieses PostIdent nur in einer Postfiliale möglich ist, nicht in einer Postagentur.

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