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Kreditvermittler

Kreditvermittler sind wichtige Partner für Kredit suchende Verbraucher


Es gibt sehr viele Situationen, die einen Kredit erforderlich machen und die Einschaltung eines Kreditvermittlers, etwa die Profis von credi.de, als ausgesprochen sinnvoll erscheinen lassen. Grundsätzlich müssen dabei geschäftliche und private Darlehen unterschieden werden. An erster Stelle steht natürlich die Kreditierung eines eigenen Hauses, gefolgt von Umschuldungen. Auf dem dritten Platz steht die Mobilität, etwa durch ein Auto oder ein Motorrad. Dies sind natürlich nur drei Beispiele von vielen mehr. Was aber ist ein Kreditvermittler eigentlich, was tut er und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird er tätig? Interessante Fragen, auf die es themenbezogen wichtige Antworten gibt.


Jede Kreditvermittlung unterliegt unter anderem einer EU-Richtlinie


Die Tätigkeit einer Kreditvermittlung richtet sich zunächst nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie "2008/48/EG". Zusätzlich greifen aber auch länderspezifische Regulierungen. Wichtig ist dabei eine offizielle Zulassung, die im § 34c Abs. 1 Nr.2 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten ist. Alleine die Gewerbeordnung macht den Kreditvermittler also zu einem Makler. Die gleiche Voraussetzung gilt auch für Mitarbeiter und andere Finanzvermittler, die in diesem Rahmen als sog. Erfüllungsgehilfen tätig sind. Ganz wichtig sind auch das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung oder etwa die Bestätigung von Sachkundenachweisen. Innerhalb der Arbeit, speziell im Internet, werden die Kreditkonditionen etlicher Banken gespeichert. In der Regel erhält ein Kreditsuchender aus den Datenbankergebnissen dann Vorschläge und mögliche Angebote zur Auswahl und/oder Entscheidung. In der Praxis handelt es sich dabei zumeist um sog. standardisierte Darlehen. Käme ein solcher Kredit etwa durch einen Hausbesuch des Vermittlers oder über einen sog. Fernabsatz zustande, müssten dem Nachfrager auch die Widerrufsrechte nach BGB zugestanden sein.


Der Vermittlungsnehmer muss zwei Kreditverträge unterzeichnen


Für einen Verbraucher ergeben sich aus den zuvor genannten Regeln demnach zwei Verträge. Den Vermittlungsvertrag selbst schließt er mit dem Anbieter ab, den eigentlichen Kreditvertrag unzerzeichnet er mit der verpflichteten Bank. Der seriöse Vermittler wird dies natürlich beachten und bis zur tatsächlichen Auszahlung des Darlehens keinerlei Vorabvergütung verlangen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Kreditvermittlers würde eine Provision fällig. Sie ist entweder direkt an ihn zu zahlen oder sie wird Gegenstand des Kreditvertrags. Bis auf die anfallenden Ausgaben, dazu zählen zum Beispiel Telefonkosten über gebührenpflichtige Nummern, sind nicht erlaubt. Nicht einmal für den Fall, dass aus der Vermittlung kein Kreditvertrag zustande kommen sollte.


Schutz und Transparenz für den Verbrauch ist gewährleistet


Insbesondere die geltenden Vorschriften für Kreditvermittler sollen den Verbraucher daran hindern übereilte Entscheidungen zu treffen. Lediglich Unternehmer oder Selbstständige sind von dieser Regelung ausgenommen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Schutz und Transparenz. So muss ein Kreditnehmer etwa deutlich auf die Gebühren und Kosten hingewiesen werden, die zudem auf relativ enge Grenzen, was die Anzahl dieser Kosten angeht, eingeschränkt ist. Seriöse Vermittler beachten also auf jeden Fall den Grundsatz, Kunden nicht irrezuführen oder wissentlich zu täuschen. Eine so zustande gekommene Kreditvermittlung, insbesondere gegenüber einem unerfahrenen Verbraucher, könnte nach dem BGB (§ 138 Abs. 2) als sittenwidrig erklärt werden, somit also auch nichtig sein.


Welche Punkte ein Kreditvermittlungsvertrag beinhalten sollte


Die überwiegende Zahl der Kreditvermittler ist jederzeit bemüht, den Kunden optimale Darlehen zu vermitteln. Dabei kommt es auch auf einen detaillierten und korrekten Vermittlungsvertrag an, der grundsätzlich schriftlich, nicht aber online, anzufertigen ist. Dessen Inhalte müssen sich unter anderem an die Vorgaben des Verbraucherkreditgesetzes halten. Wichtig sind neben persönlichen Angaben die genauen Regelungen zur Vergütung und der Zahlungsbedingungen. Handelt es sich dabei etwa um einen Kredit zur Umschuldung, ist die Zahlung einer Vergütung nur dann fällig, sofern sich der einmal vereinbarte Jahreszins nicht erhöhen sollte. Die Vergütung muss außerdem als Prozentsatz ausgewiesen sein, der sich an der Kredithöhe orientiert. Zudem darf der Vermittlungsvertrag selbst nicht an den Darlehensvertrag einer Bank geknüpft sein.
Nicht zum Umfang eines Kreditvermittlungsvertrages dürfen etwa Forderungen sein, die Informationen oder Formulare im Zuge der Kreditarbeiten nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zusagen. Auch kostenpflichtige Downloads aus dem Internet in Ansatz zu bringen sind nicht erlaubt. Zu definieren ist jedoch die Art des zu vermittelnden Kredits sowie die zeitlichen Gegebenheiten, die mit der Exklusivität des Vermittlers in Verbindung stehen. Unbedingte Inhalte betreffen auch die Bestimmungen des Datenschutzes. Anhand dieser wenigen Beispiele ist bereits erkennbar, dass die gute Planung im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme durch einen Vermittler unabdingbar bleibt.


Die Vorteile eines Kreditvermittlungsauftrages


Wenn aus bestimmten Gründen nicht die eigene Hausbank als Kreditgeber infrage kommt, kann sich die Einschaltung eines Kreditvermittlers, siehe credi.de, lohnen. Bereits vor der Antragstellung punkten diese mit ausführlichen Beratungsleistungen. Ein weiterer Grund ist die konkrete Hilfestellung bei der Zusammenstellung benötigter Unterlagen und Dokumenten. Ein großes Plus können auch die Verbindungen des Vermittlers zu kleineren Banken und Kreditinstitutionen sein. In schwierigen persönlichen und/oder finanziellen Fällen, etwa in Bonitätsfragen, helfen die Profis mit guten Argumentationen und Tipps weiter. Nicht nur aus solchen Situationen ergeben sich eventuell bessere Konditionen seitens der Bank. Im Blick halten aber sollte man stets, dass unseriöse Angebote meist nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Es wäre auch zu prüfen, ob durch die Vermittlung lediglich überteuerte Darlehen zu erhalten wären und was die Kosten und die Gebühren angeht, sollte man die Augen auch immer besonders weit offen halten.

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