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Restkreditversicherung

Hilfe bei Zahlungsausfall


Die Restkreditversicherung, häufig auch Restschuldversicherung oder Ratenschutzversicherung (RSV) genannt, soll den Kreditnehmer gegen Perioden der Zahlungsunfähigkeit absichern. Dabei sind die Konditionen der Versicherungen unterschiedlich und richten sich nach der Kreditsumme, der Laufzeit und den abzusichernden Risiken.


Restkreditversicherung als Voraussetzung für einen Kreditvertrag


Grundsätzlich kann ein Kreditnehmer nicht zum Abschluss einer Restkreditversicherung verpflichtet werden. Der Kreditgeber ist allerdings dazu berechtigt, seine Kreditzusage an den Abschluss der Versicherung zu knüpfen. Das würde dann bedeuten, dass der Kunde den Kredit nur gemeinsam mit der Versicherung erhält.

Banken machen beispielsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn der Antragsteller nur unzureichende Sicherheiten stellen kann. Die Restkreditversicherung wird hingegen als Sicherheit von den meisten Banken recht hoch eingestuft, obwohl diese nicht uneingeschränkt zahlt. Sie springt mit der Zahlung der Raten erst ein, wenn der vereinbarte Versicherungsfall eintritt und keines der Ausschlusskriterien zutrifft. Diese unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.


Wer trägt die Kosten der Restkreditversicherung?


Die Kosten sind in jedem Fall vollständig vom Kreditnehmer zu zahlen, dessen Ausfallrisiko ja schließlich abgesichert wird. Im Regelfall bieten die Banken direkt eine Restkreditversicherung von einem Versicherer an, mit welchem sie kooperieren. In diesem Fall werden die Kosten der Versicherung mit den Gesamtkosten des Kredites addiert und vom Kreditnehmer in einer kompletten Rate bezahlt. Das bedeutet: Durch den Abschluss einer Restkreditversicherung steigen die Kosten des Kredites und damit auch die monatliche Rate.

An dieser Stelle lauert eine Kostenfalle. Der effektive Jahreszins soll alle den Kredit betreffenden Kosten berücksichtigen. Viele Banken rechnen jedoch die Kosten der Versicherung nicht in den Effektivzins mit ein, weil es sich dabei um einen separaten Vertrag handelt. Besonders bei hohen Kreditbeträgen können die Kosten der Versicherung den Effektivzinssatz um mehrere Prozentpunkte beeinflussen. Das sollte in jedem Fall bei einem Vergleich beachtet werden, um am Ende nicht den teureren Kreditvertrag zu unterschreiben.

Andernfalls kann sich der Kreditnehmer auch unabhängig vom Angebot der Bank gegen Zahlungsunfähigkeit versichern. Viele Versicherer bieten dies an, indem sie die Kreditsumme, Laufzeit und die monatlichen Raten für die Berechnung der Kosten der Versicherung heranziehen. Der Effekt ist allerdings identisch, nur dass der Verbraucher zwei getrennte Posten, Kreditrate und Versicherungsrate, bedient.


Von der Restkreditversicherung abgesicherte Risiken


Die Restkreditversicherung springt mit der Ratenzahlung ein, wenn der Versicherungsfall eintritt. Für die Bank ergibt sich daraus keine Änderung, denn sie erhält ihr Geld trotz des finanziellen Engpasses. Ein guter Grund also, weshalb Banken häufig auf den Abschluss einer Restkreditversicherung bestehen.

Die meisten Versicherer bieten eine Versicherung bei Tod, Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit an. Auch eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Im Regelfall wird der Versicherungsschutz in 3 Stufen gestaffelt:

  • Todesfall

  • Todesfall und Arbeitsunfähigkeit

  • Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit

In vielen Fällen gibt es beim Eintritt des Versicherungsfalls Übergangszeiten von einigen Monaten, in denen der Versicherer noch keine Zahlung vornimmt. Außerdem wird beim Abschluss der Versicherung manchmal ein Zeitraum von der Antragstellung an festgelegt, in welchem der Kreditnehmer bereits bezahlt, aber noch keinen Versicherungsschutz genießt.

Banken bevorzugen in der Regel den Komplettschutz gegen alle drei Fälle. Die komplette Absicherung kann die Kreditkosten jedoch deutlich in die Höhe treiben. Hier folgt eine Übersicht der häufigsten Ausschlusskriterien, auf die der Antragsteller immer achten sollte sowie ein Übersicht der durchschnittlichen Kosten der einzelnen Bestandteile.


Todesfallschutz


Der Standardschutz einer Restkreditversicherung zahlt beim Ableben des Kreditnehmers die Raten an die Bank weiter. Dieser Schutz ist verhältnismäßig günstig und normalerweise mit den wenigsten Ausschlusskriterien versehen. Lediglich Todesfälle durch Herz- und Kreislauferkrankungen sowie viele chronische Erkrankungen werden meist ausgeschlossen. Versicherungsnehmer ohne schwerwiegende Erkrankungen müssen sich jedoch nicht vor diesen Klauseln fürchten.

In der Vergangenheit wurden vom BGH auch bereits Klauseln für ungültig erklärt, welche zu intransparente Aussagen über die auszuschließenden Krankheiten trafen. Ein Beispiel ist: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen.“ (Urteil vom 10. Dezember 2014, Az. IV ZR 289/13)

Die Kosten der Todesfallabsicherung sind in der Regel überschaubar. Die meisten Versicherer berechnen hierfür eine Prämie von circa 5 % des Nettokreditbetrages. Das macht eine lediglich geringfügige Änderung des Effektivzinses aus und beeinflusst auch die monatliche Rate nur leicht.


Absicherung im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit


Bei dieser kombinierten Variante wird zusätzlich zum Todesfallschutz auch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Hierbei wird der Leistungsumfang jedoch meist stark beschnitten, sodass viele Fälle von Vornherein ausgeschlossen werden. Beim Abschluss einer Restkreditversicherung bei Arbeitsunfähigkeit sollte das Kleingedruckte sehr genau gelesen werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung nicht bereits bestanden haben darf, denn es werden nur Fälle versichert, die in der Zukunft liegen. Psychische Erkrankungen werden im Regelfall komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil deren diagnostischer Aufwand meist jahrelange Wartezeiten erfordert. Häufig werden auch Krankheiten ausgeschlossen, von denen der Kreditnehmer bei Vertragsabschluss bereits wusste, wobei dies im Nachhinein schwer mit Beweisen zu belegen ist.

Die Kosten für die Kombination aus Todesfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung schlagen sich durchaus in den Gesamtkosten nieder. Die meisten Versicherer berechnen etwa 10 % des Nettokreditbetrages. Das kann den Effektivzins durchaus um einen oder zwei Prozentpunkte anheben.


Komplettschutz


In diesem Paket sind die vorangegangen beiden Leistungsteile sowie eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit enthalten. Diese soll bei einer unverschuldet eingetretenen Arbeitslosigkeit die Raten begleichen. Arbeitslosigkeit durch eigenes Verschulden sowie durch einen Aufhebungsvertrag ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen.

Zusatzklauseln der Versicherer reduzieren jedoch oftmals den Leistungsumfang. So findet sich häufig eine Bestimmung, dass die Raten erst nach einer Arbeitslosigkeit mit einer Dauer von drei oder sechs Monaten vom Versicherer geleistet werden. Das bedeutet, dass der Verbraucher im Anfangsstadium seiner Arbeitslosigkeit selbst für die Ratenzahlung verantwortlich bleibt. Ebenfalls häufig genutzt ist eine Begrenzung der Leistungsdauer bei Arbeitslosigkeit. So wird von den meisten Versicherungen nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt.

Die Restkreditversicherung mit Komplettschutz schlägt sich stark im Kreditbetrag nieder. Im Schnitt werden etwa 15 % des Kreditbetrages zusätzlich für den Abschluss der Versicherung angesetzt. Damit steigt die monatliche Rate merklich an und der effektive Jahreszins erhöht sich um mehrere Prozentpunkte.


Fazit - Restkreditversicherung abschließen oder nicht?


Es gibt keine pauschal richtige Lösung für den Abschluss einer Restkreditversicherung. Wenn die persönliche Situation es zulässt und beispielsweise die Kreditrate auch bei einem wegfallenden Verdienst noch bedient werden kann, ist der Abschluss nicht zwingend nötig. Hängt die Ratenzahlung jedoch beispielsweise an einem einzigen Verdienst, kann der Abschluss der Versicherung durchaus Sinn machen.

In jedem Fall sollte der Kreditnehmer die Vertragsdetails genau durchlesen. Viele Versicherungsfälle werden beim Vertragsabschluss ausgeschlossen oder Zeiträume festgelegt, in denen keine Zahlung erfolgt. Dieses Wissen ist für den Kreditnehmer existenziell wichtig, damit er sich auf diese Umstände einstellen kann. Denn: Letztlich liegt die Hauptverantwortung für die Kreditrückzahlung beim Verbraucher selbst.

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